Mit Verbundurteil hat das Familiengericht die Ehe der Parteien geschieden und den Versorgungsausgleich durchgeführt.
Gegen die Entscheidung zum Versorgungsausgleich hat die LVA form- und fristgerecht Beschwerde eingelegt und begründet.
Die zulässige Beschwerde ist auch begründet. Das Familiengericht Halberstadt hat eine ausgleichspflichtige Anwartschaft in Höhe von 1,01 Euro (West) von Amts wegen vom Ausgleich ausgeschlossen und beruft sich hierbei auf die Entscheidung des 3. Familiensenats des OLG Naumburg vom 10.07.2003, Az. 14 UF 26/03).
Die betreffende Passage in dieser Entscheidung lautet wörtlich:
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