OLG Bamberg - Urteil vom 19.08.2009
7 UF 238/08
Normen:
BGB § 1581 S. 1; ZPO § 323;
Vorinstanzen:
AG Coburg, vom 20.08.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 2 F 305/08

Berücksichtigung einer Einkommensreduzierung aufgrund des Eintritts in die betriebliche Blockaltersteilzeit

OLG Bamberg, Urteil vom 19.08.2009 - Aktenzeichen 7 UF 238/08

DRsp Nr. 2010/9335

Berücksichtigung einer Einkommensreduzierung aufgrund des Eintritts in die betriebliche Blockaltersteilzeit

1. Die Einkommensreduzierung aufgrund des Eintritts in die betriebliche Blockaltersteilzeit ist ein Umstand, der im Rahmen der Abänderungsklage gem. § 323 ZPO geltend gemacht werden kann. 2. Der Unterhaltsschuldner ist mit diesem Einwand gegen einen Unterhaltstitel nicht präkludiert, auch wenn diese Entwicklung bei Erlass des Urteils voraussehbar war. 3. Ihm ist auch nicht fiktiv die Differenz zu seinem früheren Einkommen zuzurechnen, da es an einem unterhaltsbezogen zumindest leichtfertigen Verhalten fehlt.

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengerichts - Coburg vom 20. August 2008 abgeändert.