1. Auf die Beschwerde der Deutschen Rentenversicherung pp. wird der Beschluss des Gerichts - in pp. vom pp. in Ziffer 1 des Beschlusstenors teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung pp., Versicherungskonto Nr. pp., zu Gunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von pp. Entgeltpunkten auf das Versicherungskonto Nr. pp., bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, pp., bezogen auf den 30. April 2007, übertragen.
2. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben. Die im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Aufwendungen trägt jeder Beteiligte selbst. Hinsichtlich der Kosten des ersten Rechtszuges bleibt es bei der erstinstanzlichen Entscheidung.
3. Beschwerdewert: 1.000 EUR.
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