OLG München - Beschluß vom 08.05.1992
12 WF 692/92
Normen:
ZPO § 120 Abs. 4 Satz 2 § 124 Nr. 2 ;
Fundstellen:
OLGReport-München 1992, 159
Vorinstanzen:
AG Laufen, - Vorinstanzaktenzeichen 1 F 28/90

Berücksichtigung einer im Beschwerdeverfahren abgegebenen Erklärung über die Änderung der Verhältnisse im PKH-Prüfungsverfahren

OLG München, Beschluß vom 08.05.1992 - Aktenzeichen 12 WF 692/92

DRsp Nr. 1998/14590

Berücksichtigung einer im Beschwerdeverfahren abgegebenen Erklärung über die Änderung der Verhältnisse im PKH-Prüfungsverfahren

Auch eine erst im Beschwerdeverfahren abgegebene Erklärung über die Änderung der Verhältnisse ist bei der Überprüfung der wirtschaftlichen Situation des Prozeßkostenhilfeempfängers noch zu berücksichtigen.

Normenkette:

ZPO § 120 Abs. 4 Satz 2 § 124 Nr. 2 ;

Gründe:

Die zulässige Beschwerde der Klägerin (§§ 127 Abs. 2, 567, 569 ZPO) erweist sich als zum Teil begründet.