AG Hannover, vom 24.10.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 626 F 405/03
Berücksichtigung einer nachträglich auszugleichenden betrieblichen Altersversorgung; Titulierung einer schuldrechtlichen Ausgleichsrente
OLG Celle, Beschluss vom 08.03.2003 - Aktenzeichen 10 UF 268/03
DRsp Nr. 2005/13574
Berücksichtigung einer nachträglich auszugleichenden betrieblichen Altersversorgung; Titulierung einer schuldrechtlichen Ausgleichsrente
»1. Zum Verhältnis der Abänderung nach § 10aVAHRG zum schuldrechtlichen Versorgungsausgleich im Falle einer nachträglich auszugleichenden betrieblichen Altersversorgung.2. Eine schuldrechtliche Ausgleichsrente kann nicht in Form eines prozentualen Anteils der auszugleichenden Versorgung tituliert werden.«