Berücksichtigung einer nachträglich bewilligten Erwerbsunfähigkeitsrente
BGH, Urteil vom 15.02.1989 - Aktenzeichen IVb ZR 41/88
DRsp Nr. 1994/4162
Berücksichtigung einer nachträglich bewilligten Erwerbsunfähigkeitsrente
»Wird einem unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten für einen Zeitraum, für den ihm der andere (hier: aufgrund eines rechtskräftigen Urteils) Unterhalt geleistet hat, nachträglich Erwerbsunfähigkeitsrente bewilligt, so kann er dem anderen nach Treu und Glauben zur Erstattung der erhaltenen Rentennachzahlung in der Höhe verpflichtet sein, in der sich sein Unterhaltsanspruch ermäßigt hätte, wenn die Rente schon während des fraglichen Zeitraums gezahlt worden wäre.«