Berücksichtigung einer Schmerzensgeldzahlung bei Prüfung der Mittellosigkeit eines Betreuten
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 16.05.2008 - Aktenzeichen 20 W 128/08
DRsp Nr. 2008/17925
Berücksichtigung einer Schmerzensgeldzahlung bei Prüfung der Mittellosigkeit eines Betreuten
»Ein dem Betreuten nach Abschluss eines Vergleiches wegen einer durch einen Unfall erlittenen Verletzung gezahltes Schmerzensgeld ist im Rahmen der Betreuervergütung bei der Prüfung der Mittellosigkeit nicht zu berücksichtigen und kann deshalb auch keinen späteren Regress der Staatskasse begründen.«