I. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts Oranienburg vom 11. April 2012 - Az.
a) Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin für das minderjährige Kind J... B..., geboren am ....07.1998, ab dem 1. Juli 2014 einen monatlichen Unterhalt von 170,60 € zu zahlen.
b) Der Antragsgegner wird weiter verpflichtet, an die Antragstellerin für das minderjährige Kind F... B..., geboren am ....03.2000, ab dem 1. Juli 2014 einen monatlichen Unterhalt von 170,60 € zu zahlen.
c) Der Antragsgegner wird weiter verpflichtet, an die Antragstellerin für das minderjährige Kind A... B..., geboren am ....08.2002, ab dem 1. Juli 2014 einen monatlichen Unterhalt von 137,40 € zu zahlen.
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