Die gemäß §
Wie sich aus der im Beschwerdeverfahren berichtigten Auskunft der LVA vom 8.5.2002 ergibt, hat der Antragsteller in der Ehezeit vom 1.10.1986 bis 31.10.2000 eine angleichungsdynamische Anwartschaft (Ost) in Höhe von monatlich 183,30 EURO erworben.
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