Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Ratingen vom 03.09.2013 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Der Antragsgegner wird als Testamentsvollstrecker der am 16.12.2011 verstorbenen Frau T. verpflichtet, an den Antragsteller aus dem Nachlass 2.504,29 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 804,22 € seit dem 16.12.2011 und aus weiteren 1.700,07 € seit dem 13.04.2012 zu zahlen.
Im Übrigen wird der Antrag abgewiesen.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des ersten Rechtszuges tragen der Antragsteller 88 %und der Antragsgegner 12 %.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen dem Antragsteller zu 86 %und dem Antragsgegner zu 14 % zur Last.
Die sofortige Wirksamkeit wird angeordnet.
Für den Antragsgegner wird die Rechtsbeschwerde zugelassen.Wert für das Beschwerdeverfahren: 12.245,47 €.
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|