Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der die Prozesskostenhilfe versagende Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Lörrach vom 27.03.2008 (11 F 833/07) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Antragsgegnerin wird für ihre Rechtsverteidigung im Ehescheidungsverfahren vor dem Amtsgericht - Familiengericht - Lörrach (11 F 833/07) Prozesskostenhilfe bewilligt.
Ihr wird Frau Rechtsanwältin M. P., L., beigeordnet. Ihr wird auferlegt, die von ihr zu tragenden Prozesskosten aus ihrem Vermögen zu zahlen, wobei diese Verpflichtung bis zum Ablauf des 31.12.2010 gestundet wird.
I.
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