Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 17. Zivilsenats - Senat für Familiensachen - des Oberlandesgerichts Celle vom 28. Juli 2015 wird auf Kosten des Antragsgegners zurückgewiesen.
I.
Die rechtskräftig geschiedenen Beteiligten streiten im Rahmen eines Zugewinnausgleichsanspruchs noch über die Bewertung eines behindertengerechten Kraftfahrzeugs.
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