OLG Saarbrücken - Beschluß vom 08.09.1992
9 WF 116/92
Normen:
ZPO § 114 § 115 ;
Vorinstanzen:
AG Saarbrücken, - Vorinstanzaktenzeichen 40 F 96/92

Berücksichtigung fiktiver Einkünfte bei Gewährung von Prozeßkostenhilfe

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 08.09.1992 - Aktenzeichen 9 WF 116/92

DRsp Nr. 1995/6463

Berücksichtigung fiktiver Einkünfte bei Gewährung von Prozeßkostenhilfe

Bei der Anwendung des § 115 ZPO sind fiktive Einkünfte der antragstellenden Partei für die Betreuung eines Lebensgefährten beziehungsweise bekannten in der Regel nicht zu berücksichtigen.

Normenkette:

ZPO § 114 § 115 ;

Gründe:

Die nach § 127 Abs. 2 ZPO zulässige Beschwerde ist begründet.