AG Saarbrücken, - Vorinstanzaktenzeichen 40 F 96/92
Berücksichtigung fiktiver Einkünfte bei Gewährung von Prozeßkostenhilfe
OLG Saarbrücken, Beschluß vom 08.09.1992 - Aktenzeichen 9 WF 116/92
DRsp Nr. 1995/6463
Berücksichtigung fiktiver Einkünfte bei Gewährung von Prozeßkostenhilfe
Bei der Anwendung des § 115ZPO sind fiktive Einkünfte der antragstellenden Partei für die Betreuung eines Lebensgefährten beziehungsweise bekannten in der Regel nicht zu berücksichtigen.