I. Die am 15. November 1979 geborene Klägerin zu 1) und der am 15. August 1982 geborene Kläger zu 2) sind die ehelichen Kinder des Beklagten aus dessen geschiedener Ehe mit der Mutter der Kläger.
Der Beklagte ist neben den beiden Klägern noch zwei weiteren, unter sechs Jahre alten Kindern unterhaltspflichtig, nämlich geboren ... und geboren ... .
Durch Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Dippoldiswalde vom 30. November 1995 wurde der Beklagte verurteilt, den Klägern ab 9. Juni 1995 einen monatlichen Unterhaltsbetrag in Höhe von je 368,00 DM zu zahlen.
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