Die im Jahre 1970 geschlossene Ehe des Klägers und der Beklagten zu 1) ist seit dem 25. März 1983 geschieden. Aus ihr stammen die in den Jahren 1973, 1977 und 1982 geborenen Beklagten zu 2) bis 4), die bei der sorgeberechtigten Beklagten zu 1) leben. Der Kläger, von Beruf Realschullehrer, ist seit dem 7. April 1983 wieder verheiratet; aus der neuen Ehe stammt der am 18. August 1983 geborene Sohn Frederik. Im Haushalt des Klägers leben außerdem drei in den Jahren 1978, 1979 und 1981 geborene Kinder aus der früheren Ehe seiner jetzigen Ehefrau; diese ist ebenfalls Lehrerin, war vom 1. August 1984 bis zum 31. Juli 1987 aber vom Dienst beurlaubt und ist seitdem mit verminderter Stundenzahl wieder berufstätig. Ein Versuch des Klägers, die Kinder seiner jetzigen Ehefrau als eigene Kinder anzunehmen, blieb wegen entgegenstehender überwiegender Interessen der Beklagten zu 2) bis 4) gemäß § 1745 BGB in allen drei Instanzen erfolglos.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|