I. Das Familiengericht hatte die Folgesache Versorgungsausgleich abgetrennt und die Ehe der Parteien durch Urteil vom 6. Mai 1996, das seit diesem Tage rechtskräftig ist, geschieden. Das vorliegende Beschwerdeverfahren betrifft die Folgesache Versorgungsausgleich.
Der am 4. Dezember 1939 geborene Antragsteller und die am 15. Juli 1942 geborene Antragsgegnerin haben am 11. Juli 1966 geheiratet. Sie haben drei inzwischen volljährige Kinder. Seit Oktober 1987 leben sie getrennt. Der Scheidungsantrag wurde der Antragsgegnerin am 22. Juli 1995 zugestellt.
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