1.
Die Parteien streiten um die Abänderung des durch Senatsurteil vom 17. Januar 2003 titulierten nachehelichen Ehegattenunterhalts für die Zeit ab dem 20. November 2003. Ihre am 14. Juli 1978 geschlossene Ehe wurde durch Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Hildesheim vom 11. Mai 1994 rechtskräftig geschieden. Der Kläger ist wieder verheiratet. Seine Ehefrau war bis September 2004 in einem kirchlichen Kindergarten beschäftigt.
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