I. Der im Jahre 1930 geborene Ehemann (Antragsteller) und die im Jahre 1937 geborene Ehefrau (Antragsgegnerin) haben am 29. September 1964 - unter Vereinbarung von Gütertrennung - die Ehe geschlossen, aus der ein im Jahre 1965 geborener Sohn hervorgegangen ist. Für die Ehefrau war es die zweite Ehe; aus erster Ehe hat sie ebenfalls ein Kind. Nach mehrjähriger Trennung hat der Ehemann den der Ehefrau am 2. April 1982 zugestellten Scheidungsantrag erhoben.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|