OLG Koblenz - Beschluss vom 17.03.2003
13 UF 63/03
Normen:
BGB § 1578 Abs. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 2003, 1109
Vorinstanzen:
AG Koblenz, - Vorinstanzaktenzeichen 18 F 162/02

Berücksichtigung von Einkommenssteigerungen aufgrund beruflicher Fortbildung in der Freizeit

OLG Koblenz, Beschluss vom 17.03.2003 - Aktenzeichen 13 UF 63/03

DRsp Nr. 2004/3921

Berücksichtigung von Einkommenssteigerungen aufgrund beruflicher Fortbildung in der Freizeit

Hat der Unterhaltsverpflichtete sich in seiner Freizeit beruflich fortgebildet und hierdurch eine Steigerung seines Einkommens erzielt, so ist dies bei der Unterhaltsbemessung nicht zu berücksichtigen.

Normenkette:

BGB § 1578 Abs. 1 ;

Gründe:

Die beabsichtigte Berufung bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg. Das Amtsgericht hat zu Recht und mit zutreffender Begründung, auf die der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug nimmt, die Abänderungsklage der Klägerin abgewiesen.