Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 5.10.2022 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Rheine vom 27.9.2022 in der Fassung des Teilabhilfebeschlusses vom 17.10.2022 dahin abgeändert, dass die monatlich zu zahlende Rate auf 64,- € festgesetzt wird.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Eine Gerichtsgebühr für das Beschwerdeverfahren wird nicht erhoben.
Die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss wird zugelassen.
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