Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Wuppertal vom 29.04.2008 abgeändert und Antragstellerin unter Beiordnung von Rechtsanwältin S. in H. zu den Bedingungen einer ortsansässigen Rechtsanwältin Prozesskostenhilfe bewilligt.
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