Die Berufung hat im Wesentlichen Erfolg.
Der Beklagte ist seiner am 4. Juni 1997 nichtehelich geborenen Tochter gemäß §§ 1601 f. BGB von November 2000 bis Juli 2003 auch zur Zahlung von monatlich 110 DM hälftigem monatlichen Kindergartenbeitrag verpflichtet.
Die Klägerin besucht seit September 2000 ganztags den Kindergarten ....., wofür gemäß Abgabenbescheid der Stadt ..... vom 13. Juli 2000 ein Kindergartenbeitrag in Höhe von insgesamt 220 DM monatlich zu entrichten ist.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|