EStG (1995) § 10 Abs. 1 Nr. 8 lit. a, b § 33c Abs. 5 ;
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 13.07.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 4142/97
Berücksichtigung von Kosten für hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis bei Ehegatten mit nur einem Kind bei nachgewiesener Hilfsbedürftigkeit des einen Ehegatten; keine Kompensation von ehebedingten steuerlichen Nachteilen durch Ehegatten-Splitting
BFH, Urteil vom 23.02.2005 - Aktenzeichen XI R 63/00
DRsp Nr. 2005/14208
Berücksichtigung von Kosten für hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis bei Ehegatten mit nur einem Kind bei nachgewiesener Hilfsbedürftigkeit des einen Ehegatten; keine Kompensation von ehebedingten steuerlichen Nachteilen durch Ehegatten-Splitting
»Auch Verheiratete mit nur einem Kind können Aufwendungen für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. a EStG als Sonderausgaben dann abziehen, wenn einer der Ehegatten selbst hilfsbedürftig ist.«
Normenkette:
EStG (1995) § 10 Abs. 1 Nr. 8 lit. a, b § 33c Abs. 5 ;
Gründe:
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