Berücksichtigung von Kreditverbindlichkeiten des Unterhaltsschuldners; Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.10.2002 - Aktenzeichen 4 UF 95/02
DRsp Nr. 2004/15146
Berücksichtigung von Kreditverbindlichkeiten des Unterhaltsschuldners; Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens
1. Kreditverbindlichkeiten sind nur insoweit einkommensmindernd berücksichtigungsfähig, soweit die Kreditaufnahme sich nicht als unterhaltsrechtlich verantwortungslos darstellt. Zur Sicherung des Unterhalts sind dem Unterhaltsschuldner intensive Bemühungen um Umschuldung und Verlängerung der Kreditlaufzeiten zuzumuten.2. Eine unterhaltsrechtliche Obliegenheit des Unterhaltsschuldners zur Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens besteht nicht.