Berücksichtigung von Pflegegeld bei der Unterhaltsbemessung
BGH, Beschluß vom 24.04.1996 - Aktenzeichen XII ZR 7/96
DRsp Nr. 1997/4970
Berücksichtigung von Pflegegeld bei der Unterhaltsbemessung
Pflegegeld nach § 37 Abs. 1SGB XI ist unterhaltsrechtlich ebenso zu behandeln wie Pflegegeld nach § 69BSHG und - soweit es nicht durch die Versorgung des Pflegekindes verbraucht wird - als Einkommen anzusehen.