OLG Düsseldorf - Beschluss vom 13.11.2003 II-4 UF 91/03
Normen:
BGB § 1569 § 1570 ;
Fundstellen:
FamRZ 2004, 1292
Berücksichtigung von Sachbezügen im kommenden Jahr anstehenden Gehaltsreduzierungen bei der Unterhaltsbemessung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.11.2003 - Aktenzeichen II-4 UF 91/03
DRsp Nr. 2005/7617
Berücksichtigung von Sachbezügen im kommenden Jahr anstehenden Gehaltsreduzierungen bei der Unterhaltsbemessung
1. Bei der Bestimmung des Bruttoeinkommens des Unterhaltsverpflichteten ist ein vom Arbeitgeber gewährter Sachbezug "Hypothekenzinsen" nicht zu berücksichtigen.2. Bei der Einkommensermittlung sind im kommenden Jahr anstehende Gehaltsreduzierungen nicht zu berücksichtigen.