Berücksichtigung von Sachbezügen im kommenden Jahr anstehenden Gehaltsreduzierungen bei der Unterhaltsbemessung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.11.2003 - Aktenzeichen II-4 UF 91/03
DRsp Nr. 2005/7617
Berücksichtigung von Sachbezügen im kommenden Jahr anstehenden Gehaltsreduzierungen bei der Unterhaltsbemessung
1. Bei der Bestimmung des Bruttoeinkommens des Unterhaltsverpflichteten ist ein vom Arbeitgeber gewährter Sachbezug "Hypothekenzinsen" nicht zu berücksichtigen.2. Bei der Einkommensermittlung sind im kommenden Jahr anstehende Gehaltsreduzierungen nicht zu berücksichtigen.