OLG Düsseldorf - Beschluss vom 13.11.2003
II-4 UF 91/03
Normen:
BGB § 1569 § 1570 ;
Fundstellen:
FamRZ 2004, 1292

Berücksichtigung von Sachbezügen im kommenden Jahr anstehenden Gehaltsreduzierungen bei der Unterhaltsbemessung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.11.2003 - Aktenzeichen II-4 UF 91/03

DRsp Nr. 2005/7617

Berücksichtigung von Sachbezügen im kommenden Jahr anstehenden Gehaltsreduzierungen bei der Unterhaltsbemessung

1. Bei der Bestimmung des Bruttoeinkommens des Unterhaltsverpflichteten ist ein vom Arbeitgeber gewährter Sachbezug "Hypothekenzinsen" nicht zu berücksichtigen. 2. Bei der Einkommensermittlung sind im kommenden Jahr anstehende Gehaltsreduzierungen nicht zu berücksichtigen.

Normenkette:

BGB § 1569 § 1570 ;
Fundstellen
FamRZ 2004, 1292