Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Schwerte vom 8.8.2017 wird abgeändert und der Verfahrenswert auf 35.352,21 € festgesetzt.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Durch Beschluss vom 20.6.2017 hat das Amtsgericht - Familiengericht - Schwerte die Ehe der beteiligten Ehegatten geschieden.
Zum Zeitpunkt der Anhängigkeit des Scheidungsantrages lag das monatliche Nettoeinkommen der Antragstellerin bei 7.864,67 € und das des Antragsgegners bei 1.200,- €. Der Antragstellerin verbleiben nach den Abzügen der Zahlungen gemäß dem Insolvenzplan monatlich 2.241,16 €. Bei der Wertberechnung für die Folgesache Versorgungsausgleich sind drei Anrechte der beteiligten Ehegatten zu berücksichtigen.
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