OLG Karlsruhe - Beschluss vom 11.11.2003
2 (20) WF 120/03
Normen:
ZPO § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 2004, 1119

Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen bei der Berechnung des einzusetzenden Einkommens

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.11.2003 - Aktenzeichen 2 (20) WF 120/03

DRsp Nr. 2004/19772

Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen bei der Berechnung des einzusetzenden Einkommens

Bei der Berechnung des einzusetzenden Einkommens können nur tatsächlich geleistete Unterhaltszahlungen in Ansatz gebracht werden.

Normenkette:

ZPO § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 ;
Fundstellen
FamRZ 2004, 1119