Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg - Familiengericht - vom 3. Mai 2016 in der Fassung des Beschlusses vom 8. Juni 2016, Az.
Auf die voraussichtlichen Kosten der Verfahrensführung sind aus dem Einkommen Monatsraten von € 23,00, zahlbar am 1. des Monats, erstmals am 1. August 2016 an die Justizkasse Hamburg zu zahlen.
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