Die sofortige weitere Beschwerde wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 132,-- EUR.
I. Der Betroffene zog sich bei einem Verkehrsunfall im Jahr 1997 schwere Hirnverletzungen zu und leidet seitdem an einer chronischen organischen Psychose sowie einer halbseitigen Lähmung und einer schwersten Sprachstörung. Er lebt seitdem in einem Pflegeheim und erhält vom Sozialamt ein monatliches Taschengeld in Höhe von 89,-- EUR. Das dem Betroffenen wegen des eingangs genannten Verkehrsunfalls ausgezahlte Schmerzensgeld ist auf mehreren Sparkonten angelegt und belief sich im Juli 2008 auf rund 110.000,-- EUR einschließlich der laufend erzielten Zinserlöse, die der Betreuer für die Zeit ab 2005 mit 8.564,45 EUR bezifferte.
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