Die Klägerin begehrt für ihre beiden ehelichen, minderjährigen Kinder Unterhalt.
Die 32 Jahre alte Klägerin und der 36 Jahre alte Beklagte haben im November 1984 in der ehemaligen Sowjetunion geheiratet. Aus ihrer Ehe sind die Kinder , geboren am 17.05.1987 und , geboren am 16.06.1989 hervorgegangen. Am 30.12.1994 kam die Familie als Spätaussiedler nach Deutschland. Seit August 1996 leben die Parteien getrennt. Die Kinder befinden sich in der Obhut der Klägerin.
Der Beklagte absolvierte in der ehemaligen Sowjetunion die dortige zehnjährige Regelschulausbildung und anschließend als Berufsausbildung ein sogenanntes Technikum. Den entsprechenden Beruf gibt es in Deutschland nicht.
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