OLG Naumburg - Beschluss vom 28.04.2014
12 Wx 24/14
Normen:
VBVG § 2 S. 1; BGB § 242;
Fundstellen:
ZEV 2014, 506
Vorinstanzen:
AG Halle/Saale - 40 VI 1493/11 - 13.02.2014,

Berufung des Gerichts auf die Verfristung des Vergütungsanspruchs nach Einräumung einer Frist zur Einreichung des Antrags

OLG Naumburg, Beschluss vom 28.04.2014 - Aktenzeichen 12 Wx 24/14

DRsp Nr. 2014/12169

Berufung des Gerichts auf die Verfristung des Vergütungsanspruchs nach Einräumung einer Frist zur Einreichung des Antrags

Das Gericht kann sich gemäß § 242 BGB nicht auf ein Erlöschen des Vergütungsanspruchs nach § 2 Satz 1 VBVG berufen, wenn es dem Berufsnachlasspfleger zur Einreichung des Vergütungsantrages zuvor eine Frist von drei Monaten nach Aufhebung der Nachlasspflegschaft eingeräumt hat.

Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1. wird der Beschluss des Amtsgerichts Halle vom 13. Februar 2014 in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 31. März 2014 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht Halle zurückverwiesen.

Normenkette:

VBVG § 2 S. 1; BGB § 242;

Gründe:

I.