1. Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Abänderung eines Unterhaltsvergleichs in Anspruch. Sie ist die Tochter der Beklagten und deren geschiedenen und inzwischen verstorbenen Ehemannes. Dieser zahlte bis zu seinem Tod aufgrund eines 1989 abgeschlossenen Unterhaltsvergleichs einen nachehelichen Unterhalt von monatlich 500 DM an die Beklagte. Er ist von der Klägerin allein beerbt worden. Die Beklagte nimmt nun die Klägerin gemäß § 1586 b als Erbin des Unterhaltsverpflichteten aus dem Prozeßvergleich in Anspruch. Die Klägerin will mit der Abänderungsklage erreichen, daß sie nicht mehr verpflichtet ist, Unterhalt an die Beklagte zu zahlen, da diese unstreitig seit vielen Jahren mit einem neuen Partner in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft zusammenlebt.
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