I. Der Rechtsstreit betrifft die Höhe des Arbeitslosengeldes (Alg). Die Klägerin war von 1972 bis April 1991 als Fleischverkäuferin bei einer Gesellschaftbürgerlichen Rechts (BGB -Gesellschaft) beschäftigt, die aus ihrem Schwiegervater, ihrem Ehemann und dessen Bruder bestand. Nach dem Gesellschaftsvertrag waren die Gesellschafter am Gewinn und Verlust der Gesellschaft zu je einem Drittel beteiligt. Die Führung der Gesellschaftsgeschäfte sowie die Vertretung der Gesellschaft gegenüber Dritten stand den Gesellschaftern nur gemeinschaftlich zu; sie faßten ihre Beschlüsse einstimmig.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|