1. Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 1. und 2. wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bremerhaven vom 16.5.2013 dahingehend abgeändert, dass den weiteren Beteiligten zu 1. und 2. die Genehmigung für einen Antrag auf Namensänderung des Kindes A., geb. am [...] 2004, erteilt wird.
2. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000 € festgesetzt.
I.
Es geht um einen Antrag auf Genehmigung des Familiengerichts gemäß §
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