Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der von dem Amtsgericht - Familiengericht - Wipperfürth am 11.02.2015 erlassene Beschluss - 10 F 66/14 - dahingehend teilweise abgeändert, dass die im Rahmen der Beiordnung der Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners ausgesprochene Beschränkung "zu den Bedingungen eines im Bezirk des Verfahrensgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts" entfällt.
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