OLG München - Urteil vom 04.08.1992
2 UF 783/92
Normen:
BGB § 1634 Abs. 2 ;
Fundstellen:
OLGReport-München 1992, 120
Vorinstanzen:
AG Dachau, - Vorinstanzaktenzeichen F 258/91

Beschränkung der Umgangsbefugnis des nichtsorgeberechtigten Elternteils wegen Gefahr der Entführung ins Ausland

OLG München, Urteil vom 04.08.1992 - Aktenzeichen 2 UF 783/92

DRsp Nr. 1998/14877

Beschränkung der Umgangsbefugnis des nichtsorgeberechtigten Elternteils wegen Gefahr der Entführung ins Ausland

Hat der Vater des Kindes dieses bereits einmal in das Ausland entführt, hat er keinen Anspruch auf Umgangsrecht im Ausland.

Normenkette:

BGB § 1634 Abs. 2 ;

Gründe

Am 20. Februar 1992 verkündete das Amtsgericht - Familiengericht - ein Verbund-Endurteil, mit welchem unter anderem die Ehe der Parteien geschieden (Ziffer 1), die elterliche Sorge für das aus der Ehe hervorgegangene Kind der Mutter übertragen (Ziffer 2) und - unter Ziffer 3 - dem Antragsgegner das Recht eingeräumt wurde, das Kind zu folgenden Zeiten zu sich zu nehmen:

a) währedn der Osterferien vom Palmsonntag bis Samstag nach Ostern und

b) in den großen Ferien vom ersten Samstag in den Ferien für die Dauer von drei Wochen. Gleichzeitig wurden unter Ziffer 3 auch die Modalitäten der Kindesübergabe mitgeregelt.