Auf die Berufung des Antragsgegners wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Offenburg vom 21.12.2007 - 3 F 41/06 - in Ziff. IV. abgeändert:
Der Antragsgegner (Ehemann) wird verurteilt, an die Antragstellerin (Ehefrau) ab 12.04.2008 (Rechtskraft der Scheidung) Ehegattenunterhalt in Höhe von EUR 700,00 monatlich im voraus zu zahlen.
Der weitergehende Antrag wird abgewiesen.
2.Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
3.Von den Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Antragsgegner 63%, die Antragstellerin 37%.
4. 5. 6.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|