OLG Köln - Beschluss vom 06.12.2010
4 UF 183/10
Normen:
BGB § 1684;
Vorinstanzen:
AG Brühl, vom 11.08.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 32 F 66/10

Beschränkung des Umgangsrechts auf Briefkontakt und das Schicken von Geschenkpaketen wegen Traumatisierung der Kinder aufgrund erfahrener Gewaltanwendung des Vaters gegenüber der Mutter

OLG Köln, Beschluss vom 06.12.2010 - Aktenzeichen 4 UF 183/10

DRsp Nr. 2010/22494

Beschränkung des Umgangsrechts auf Briefkontakt und das Schicken von Geschenkpaketen wegen Traumatisierung der Kinder aufgrund erfahrener Gewaltanwendung des Vaters gegenüber der Mutter

Eine Beschränkung des Umfangsrechts des Vaters mit seinen Kindern auf Briefkontakt und das Schicken von Geschenkpaketen zu hohen Feiertagen und den Geburtstagen der Kinder hat nicht im Hinblick darauf zu entfallen, dass der Kindesvater sich einer Therapie unterzogen hat und daher keine Gefahr mehr besteht, dass er gewalttätig werde, da dies der psychischen Situation der Kinder nicht Rechnung tragen würde.

Tenor

I.

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Brühl vom 11.08.2010 - 32 F 66/10 - wird auf Kosten des Antragstellers mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Einschränkungen des Umgangsrechts auf Antrag des Antragstellers nach einem Jahr ab Rechtskraft dieser Entscheidung überprüft werden können.

II.

Der Antrag des Antragstellers, ihm zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen, wird mangels Erfolgsaussicht der Beschwerde zurückgewiesen.

III.

Der Antragsgegnerin wird zur Rechtsverteidigung in vorliegendem Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt I. T. in C. ratenfrei bewilligt.

Normenkette:

BGB § 1684;

Gründe

I.