OLG Köln - Beschluß vom 28.11.1996
16 Wx 209/96
Normen:
BGB § 1643 Abs. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 1997, 1097
OLGReport-Köln 1997, 194

Beschränkung des Umgangsrechts der leiblichen Eltern mit ihrem Kind

OLG Köln, Beschluß vom 28.11.1996 - Aktenzeichen 16 Wx 209/96

DRsp Nr. 1997/9525

Beschränkung des Umgangsrechts der leiblichen Eltern mit ihrem Kind

»Das Umgangsrecht der Eltern mit ihrem leiblichen Kind kann nur dann vollständig ausgeschlossen werden, wenn dies als äußerste Maßnahme zur Abwendung einer konkreten Gefährdung der körperlichen oder geistig-seelischen Entwicklung des Kindes unanwendbar ist und keine anderen Mittel zum Schutze des Kindes verfügbar sind. Die gerichtliche Entscheidung muß diese Prüfung nachvollziehbar darlegen.

Normenkette:

BGB § 1643 Abs. 2 ;
Fundstellen
FamRZ 1997, 1097
OLGReport-Köln 1997, 194