I.
Die Antragstellerin ist die volljährige Tochter des Antragsgegners. Die Ehe der Eltern der Antragstellerin ist geschieden. Sie studiert Rechtswissenschaften im 6. Semester. Bis Ende November 2004 erhielt sie Leistungen des Bafög-Amtes. Diese wurden im Hinblick auf die Einkommensverhältnisse ihres Vaters eingestellt.
Die Antragstellerin führt einen eigenen Haushalt. Der Antragsgegner hat ihr im Januar 2005 eine Einliegerwohnung in seinem Haus als Unterkunft angeboten, ansonsten aber die Zahlung von Unterhalt abgelehnt.
Mit Schreiben vom 27. Januar 2005 hat die Antragstellerin die Abänderung der Unterhaltsbestimmung beim Familiengericht Mannheim beantragt. Zur Begründung hat sie vorgetragen, dass es für sie nicht zumutbar sei bei ihrem Vater zu leben.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|