Beschränkung des Unterhaltsanspruchs aufgrund vorehelicher Täuschungshandlungen
BGH, Urteil vom 23.02.1983 - Aktenzeichen IVb ZR 336/81
DRsp Nr. 1994/4736
Beschränkung des Unterhaltsanspruchs aufgrund vorehelicher Täuschungshandlungen
Die in § 37 Abs. 2EheG in bezug genommenen Eheaufhebungsgründe erfüllen regelmäßig nicht die Voraussetzungen des § 1579 Nr. 6 BGB. Voreheliche Täuschungshandlungen der in § 33EheG bezeichneten Art können jedenfalls dann nicht zu einer Beschränkung des Unterhaltsanspruchs nach § 1579 Nr. 6 BGB führen, wenn diese bereits erfolglos in einem Eheaufhebungsverfahren geltend gemacht worden sind.