Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Prenzlau vom 30.5.2013 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses desselben Gerichts vom 16.7.2013 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Der Beschwerdewert beträgt für den Zeitraum bis zum 27.8.2013 14.280 €; für den Zeitraum ab 28.8.2013 beträgt er 4.080 €. Der Verfahrenswert für das erstinstanzliche Verfahren wird abweichend ebenfalls auf 14.280 € festgesetzt.
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|