OLG Düsseldorf - Beschluss vom 07.04.2014
II-8 UF 77/13
Normen:
Fundstellen:
FamRZ 2014, 1463
NZS 2014, 629
Vorinstanzen:
AG Oberhausen, vom 17.01.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 43 F 554/12

Beschränkung des Versorgungsausgleichs wegen vorzeitig eingetretener Invalidität

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.04.2014 - Aktenzeichen II-8 UF 77/13

DRsp Nr. 2014/8452

Beschränkung des Versorgungsausgleichs wegen vorzeitig eingetretener Invalidität

Zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit der Streichung des Pensionärsprivilegs auch im Fall des vorzeitigen Bezuges einer beamtenrechtlichen Versorgung wegen Invalidität. Zu den Voraussetzungen einer groben Unbilligkeit i.S.d. § 27 VersAusglG. Ergibt sich durch vorzeitigen Bezug einer Versorgung wegen der Berücksichtigung von Zurechnungszeiten nach beamtenrechtlichen Vorschriften ein höherer Ehezeitanteil und erreicht der Ausgleichsberechtigte hierdurch im Verhältnis zum Ausgleichspflichtigen eine unverhältnismäßig hohe Rente, ist der Versorgungsausgleich nach § 27 VersAusglG auf den Betrag zu beschränken, der ohne den vorzeitigen Eintritt der Invalidität geschuldet gewesen wäre.

Tenor

I.

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Oberhausen vom 17.01.2013 - 43 F 554/12 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels hinsichtlich des Anrechts des Antragsgegners aus der Beamtenversorgung abgeändert und insoweit wie folgt neu gefasst:

II. III. IV.