Die Kläger verfolgen im Wege der Stufenklage Pflichtteilsansprüche nach ihrer am 17.5.1996 verstorbenen Mutter Ma. S., verwitwete D., die durch Testament vom 30.5.1968 die Beklagte zu ihrer alleinigen Erbin eingesetzt hat.
Die Mutter der Parteien war als befreite Vorerbin Eigentümerin eines Hofes i.S.d. Höfeordnung. Diesen Hof hat sie durch notariellen Vertrag vom 8.4.1972 (Nr. 466/72) an die Beklagte übertragen. Durch weiteren notariellen Vertrag vom gleichen Tage (Nr. 447/72) haben die Kläger dieser Übertragung zugestimmt, wobei vereinbart wurde, daß sie je einen Betrag von 4.900.- DM erhalten sollten. Weiter heißt es in dem notariellen Vertrag: "Mit der Zahlung der vorgenannten Beträge erklären sich die ... (Kläger) für sich und ihre Rechtsnachfolger aus dem Nachlaß ihrer Eltern ... für abgefunden und erklären ferner, daß sie keine Erb- oder Pflichtteilsansprüche gegen die ... (Erblasserin) und die ... (Beklagte) als Hofesübernehmerin stellen werden."
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|