OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 06.05.2022
12 B 398/22
Normen:
SGB VIII § 18 Abs. 3 S. 3-4; BGB § 1684;
Vorinstanzen:
VG Minden, - Vorinstanzaktenzeichen 6 L 829/21

Beschränkung oder Ausschluss des elterlichen Umgangs mit dem Kind bei Kindeswohlgefährdung (hier: pädophile Neigung des Vaters); Auslegung des Begriffs des geeigneten Falls für die Hilfestellung durch das Jugendamt an begleiteten Umgangskontakten des Vaters mit seiner Tochter

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.05.2022 - Aktenzeichen 12 B 398/22

DRsp Nr. 2022/15883

Beschränkung oder Ausschluss des elterlichen Umgangs mit dem Kind bei Kindeswohlgefährdung (hier: pädophile Neigung des Vaters); Auslegung des Begriffs des geeigneten Falls für die Hilfestellung durch das Jugendamt an begleiteten Umgangskontakten des Vaters mit seiner Tochter

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.

Normenkette:

SGB VIII § 18 Abs. 3 S. 3-4; BGB § 1684;

Gründe

Die Beschwerde hat keinen Erfolg.

Aus den in der Beschwerdebegründung dargelegten Gründen, die der Senat gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO allein zu prüfen hat, ergibt sich nicht, dass das Verwaltungsgericht dem erstinstanzlich gestellten Antrag des Antragstellers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu Unrecht stattgegeben hat.