Der 1979 geborene Kläger ist der Sohn des Beklagten aus einer nicht-ehelichen Verbindung. Er nimmt diesen im Wege der Stufenklage auf Unterhalt in Anspruch. Der Beklagte hat neben seiner Besoldung Einkünfte aus der Vermietung von mehreren ihm gehörenden Mehrfamilienhäusern.
Das Amtsgericht hat den Beklagten auf entsprechenden Antrag verurteilt,
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