OLG Thüringen - Urteil vom 07.07.2008
1 UF 134/08
Normen:
ZPO § 3 ; ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 2009, 65
OLGReport-Jena 2008, 880
Vorinstanzen:
AG Sömmerda, - Vorinstanzaktenzeichen 1 F 478/04

Beschwer bei Verurteilung zur Auskunftserteilung: Berücksichtigungsfähigkeit der Kosten einer sachkundigen Hilfsperson

OLG Thüringen, Urteil vom 07.07.2008 - Aktenzeichen 1 UF 134/08

DRsp Nr. 2008/15667

Beschwer bei Verurteilung zur Auskunftserteilung: Berücksichtigungsfähigkeit der Kosten einer sachkundigen Hilfsperson

»1. Die Kosten der Zuziehung einer sachkundigen Hilfsperson (Steuerberater) können bei der Bemessung der Beschwer (Verpflichtung zur Auskunftserteilung) nur dann berücksichtigt werden, wenn der Auskunftspflichtige zu einer sachgerechten Auskunftserteilung (wegen Insolvenz) nicht in der Lage ist. 2. Das Amtsgericht hat den Schuldner als verpflichtet angesehen, die Auskünfte erstellen zu lassen. Gegen den Schuldner wurde bereits ein Zwangsgeld festgesetzt.«

Normenkette:

ZPO § 3 ; ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der im Wege der Stufenklage auf Auskunft und Kindesunterhalt für P., geboren am 20.11.1995 und F., geboren am 24.04.1993, in Anspruch genommene Beklagte wurde durch Teilurteil des Amtsgerichts Sömmerda vom 22.11.2005 verurteilt, der Klägerin

1.a) Auskunft zu erteilen über seine Bruttoeinkünfte aus seinem Gewerbebetrieb für den Zeitraum 2002 bis 2004 und eine entsprechende schriftliche systematische Aufstellung über seine Bruttoeinkünfte nebst Abzügen für Steuern und Erläuterungen dieser Abzüge aus seinem Gewerbetrieb für den Zeitraum 2002 bis 2004 vorzulegen;