BGH - Beschluß vom 30.10.1991
XII ZB 127/91
Normen:
ZPO § 3 ;
Fundstellen:
DRsp IV(408)177 Nr.1b
DRsp IV(408)177Nr.1b
NJW-RR 1992, 188

Beschwer bei Verurteilung zur Duldung der Wertermittlung eines Grundstücks

BGH, Beschluß vom 30.10.1991 - Aktenzeichen XII ZB 127/91

DRsp Nr. 1993/993

Beschwer bei Verurteilung zur Duldung der Wertermittlung eines Grundstücks

Bei einem Rechtsmittel gegen die Verurteilung zu einer Auskunft richtet sich der Beschwerdewert nach dem Interesse, die Auskunft nicht erteilen zu müssen. Für die Beurteilung des Abwehrinteresses kommt es auf den Aufwand an, den die sorgfältige Erteilung der Auskunft verursacht (BGH, NJW-RR 1991, 324). Soweit der Rechtsmittelkläger zu einer Duldung - hier: der Ermittlung des Wertes eines Grundstückes durch einen Sachverständigen - verurteilt ist und sich dagegen wendet, gilt entsprechendes. Die Kosten der zu duldenden Maßnahme hat der Duldungspflichtige nicht zu tragen. Diese fallen dem anderen Teil zur Last, der den Sachverständigen beauftragt.

Normenkette:

ZPO § 3 ;

Hinweise:

Vgl. auch: BGH, NJW-RR 1991, 1532.

Fundstellen
DRsp IV(408)177 Nr.1b
DRsp IV(408)177Nr.1b
NJW-RR 1992, 188