Auf die Beschwerde der ERGO Pensionskasse AG (Beteiligte Ziffer 4) wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Konstanz vom 09.08.2011 (5 F 9/11) in Ziffer 2 Absätze 4 und 5 aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
Der Ausgleich des Anrechts des Antragsgegners bei der ERGO Pensionskasse AG (Gruppenversicherung ..., Teilversicherungen ... und ...) unterbleibt.
Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.065,00 EUR festgesetzt.
I.
Gegenstand des Verfahrens ist die Regelung des Versorgungsausgleichs.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|